Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 geltend ab 01. Juni 2023
Mit Beschluss des niederösterreichischen Landtages vom 07. Juli 2022 wurde das NÖ Hundehaltegesetz geändert. Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, ergeben sich ab 01. Juni 2023 wesentliche Änderungen für die Hundehaltung. Durch die neuen Regelungen sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Folgende Maßnahmen sind dafür neu vorgesehen:
• Meldepflicht für alle ab 01. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde. Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen und ist von der Verpflichtung zur Anzeige des Hundeerwerbs nach § 4 Abs. 7 NÖ Hundeabgabegesetz 1976 zu unterscheiden welche unabhängig von der neuen Regelung weiterbesteht.
• Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) Jeder Hundehalter und jede Hundehalterin benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023. – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung eines Hundes am Gemeindeamt
• Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000, — pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle HundehalterInnen – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
• Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (max. 5 Hunde) in einem Haushalt davon max. 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Für Hundehalter die schon einen Hund halten, ergeben sich ebenfalls Verpflichtungen aus der Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes.
Die Vorlage des Nachweises über die ausreichende Haftpflichtversicherung (€ 725.000, — pro Hund für Personen- und Sachschäden) ist auch für bereits vor dem 01. Juni 2023 gehaltenen Hunde erforderlich. Dieser Nachweis ist daher unverzüglich der Gemeinde zu übermitteln.
Ebenso besteht auch für Hundehalter die bereits vor dem 01.06.2023 einen Hund gehalten haben, die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde „NÖ Hundepass“ bei Neuanmeldung eines weiteren Hundes ab 01. Juni 2023.
Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Rechtsgrundlagen:
NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, LGBl. Nr. 14/2023
Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.