Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Furth bei Göttweig hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 beschlossen, dass aufgrund der ausgeschöpften Budgetmittel, die Richtlinien zur Förderung von Sonnenenergieanlagen und Wärmepumpen mit Ablauf des 31.05.2023 aufgehoben werden. Anträge, die nach dem 31.05.2023 bei der Marktgemeinde Furth einlangen, können somit nicht mehr berücksichtigt werden.
Er wird darauf hingewiesen, dass Anträge welche bis 31.05.2023 einlangen, vollständig vorliegen müssen um bearbeitet werden zu können.
Für Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen im Bauamt zur Verfügung.