Der NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 wurde von der Landesregierung beschlossen und kann seit Donnerstag, 21.12.2023 bis 31. März 2024 bei uns am Gemeindeamt beantragt werden.
Anbei finden Sie die Richtlinien, die Erläuterungen und auch das Antragsformular für den NÖ Heizkostenzuschuss.
Der NÖ Heizkostenzuschuss vom Land NÖ beträgt € 150,–. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,– vom Land NÖ gewährt.
Der Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Furth bei Göttweig beträgt heuer € 100,-. Die Auszahlung erfolgt wie bisher an all jene Personen, mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Furth bei Göttweig, die auch Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes NÖ haben.

Bei der Beantragung am Gemeindeamt ist die E-Card vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier!

Die Bezieherinnen und Bezieher des NÖ Heizkostenzuschusses werden ersucht, sich bei Frau Eva Pichler unter 0664/8647752 zu melden, um auch durch die Aktion „Adventfenster“ Unterstützung zu erhalten. Auf diesen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.