Friedhofsgebührenordnung

Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023

Beerdigungsgebühren für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates 
€ 970,00 bei Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab
€ 430,00 bei Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen
€ 970,00 bei Beisetzung einer Leiche in einer Gruft
€ 430,00 bei Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen
€ 200,00 bei Beisetzung einer Urne in einer Urnennische

Zuschlag zur Beerdigungsgebühr bei Grabstellen mit Deckel
€ 500,00 für das Öffnen und Schließen einer Erdgrabstelle für 2 Leichen oder Gruft für 3 Leichen
€ 650,00 für das Öffnen und Schließen einer Erdgrabstelle für 4 Leichen oder Gruft für 6 Leichen
€ 200,00 für das Öffnen und Schließen einer Urnennische

Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle
€ 50,00 für jeden angefangenen Tag

Grabstellengebühr für Erdgrabstellen
€ 850,00 für 2 Leichen und Urnen (Einzelgrab)
€ 1.200,00 für 4 Leichen und Urnen (Doppelgrab)

Verlängerungsgebühr für Erdgrabstellen
€ 250,00 für 2 Leichen und Urnen (Einzelgrab)
€ 500,00 für 4 Leichen und Urnen (Doppelgrab)

Verlängerungsgebühr für sonstige Grabstellen
€ 800,00 Gruft für 3 Leichen und Urnen
€ 1.250,00 Gruft für 6 Leichen und Urnen
€ 650,00 Urnennische für 2 Urnen