Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist: dass
· Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
· diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
· positiv beurteilte Anträge ab 22. Oktober 2025 im Portalverbund in das E-Goverment Formular „Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden können.
Hier finden Sie die Formulare zum Herunterladen:
Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026.pdf herunterladen (0.02 MB)
NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026 Richtlinie inkl. DSGVO.pdf herunterladen (0.09 MB)Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2025/2026.pdf herunterladen (0.02 MB)
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Die in den Erläuterungen angeführten Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2025. Ab 1. Jänner 2026 gilt eine neue Einkommenstabelle.
Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich bei den anrechenfreien Einkünfte eine Änderung ergeben hat und Lehrlingsentschädigungen nicht mehr als anrechenfrei gelten.
Bei Selbständigen werden nur mehr Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu € 55.000,--/pro Jahr aus dem Vorjahresumsatz gefördert.