Die Gemeinde verfügt über einen Friedhof in Furth bei Göttweig, dieser ist in einen alten und einen neuen Teil unterteilt.
Auskünfte über freie Grabstellen erhalten Sie im Gemeindeamt. In der Friedhofsverwaltung werden Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung administriert. Alle einzuhebenden Gelder sind in der Friedhofgebührenordnung festgelegt. Die Friedhofsordnung gibt über Ge- und Verbote Auskunft. Beides finden Sie auf unserer Homepage unter den Verordnungen & Richtlinien.
Das Benützungsrecht an den Grabstellen wird jeweils auf 10 Jahre vergeben. Die benützungsberechtigte Person wird schriftlich durch die Gemeinde mindestens 6 Monate vor Zeitablauf des Benützungsrechts verständigt, dass das Benützungsrecht abläuft.
Bei einem Todesfall in Ihrer Familie nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Friedhofsverwaltung im Gemeindeamt für die Veranlassung der Bestattung in einer Grabstelle (Anzeige der Bestattung, Graberwerb oder Grabübernahme, Veranlassung einer Deckelabhebung,...) auf.