Am 26. Jänner 2020 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2020“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 26. Jänner 2020 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Beantragung von Wahlkarten:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Sie können bereits Wahlkarten beantragen. Die für die Ausfertigung der Wahlkarten erforderlichen Drucksorten werden voraussichtlich Anfang Jänner 2020 am Gemeindeamt eintreffen und ab dann ausgestellt.

Unsere Tipps:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2020, 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr möglich.

Achtung!
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse. Entsprechend § 39 Abs. 4 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 sind Wahlkarten grundsätzlich dem Antragsteller persönlich zu übergeben. Mit Vollmacht kann auch ein Eheteil/eingetragener Partner, die Eltern oder Kinder die Wahlkarte übernehmen. Sonstigen Personen dürfen gegen Vorlage einer Vollmacht höchstens zwei Wahlkarten zusätzlich zur eigenen ausgehändigt werden

Wählen mit Wahlkarten:
Vor dem Wahltag:
Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2020 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:

  • Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde,
  • oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel
  • bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen
  • oder beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur, wenn vorab beantragt und nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)

Für Fragen stehen Ihnen die Bediensteten der Marktgemeinde Furth bei Göttweig gerne zur Verfügung.