Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Online-Beantragung einer Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 29. September bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung. Eine Teilnahme an der Nationalratswahl ist jedoch auch ohne den personalisierten Abschnitt der Wählerinformation problemlos möglich. Lediglich ein Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung ist zwingend erforderlich.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Die Beantragung einer Wahlkarte ist bereits möglich. Mit der Ausstellung kann jedoch erst begonnen werden, wenn die notwendigen Drucksorten (Wahlkarten, Stimmzettel etc.) vorahnden sind. Diese werden voraussichtlich in der ersten September Woche an die Gemeinden ausgeliefert.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

WICHTIG:

  • Schriftliche Wahlkartenanträge können auch im Namen des Antragstellers (Wahlberechtigte Person für die die Wahlkarte ausgestellt werden soll) durch andere Personen – Boten (z.B. Mitnahme des Antrages durch Ehepartner) an die Gemeinde übermittelt werden.
  • Die persönliche Übernahme der Wahlkarte erfolgt gegen Übernahmebestätigung an den Antragsteller. Für die Ausfolgung der Wahlkarte an andere Personen, ist zwingend eine eigene Vollmacht erforderlich. Der Wahlberechtigten für den die Wahlkarte ausgestellt wird, muss jene Person welche die Wahlkarte übernehmen soll schriftlich bevollmächtigen.
  • Bei persönlicher Beantragung der Wahlkarte wird diese umgehend erstellt und ausgehändigt. Da der Vorgang jedoch einige Zeit in Anspruch nimmt, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

 

Für Fragen stehen Ihnen die Bediensteten der Marktgemeinde Furth bei Göttweig gerne zur Verfügung.