Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Um zukünftig Bundes- und Landesförderungen für Projekte im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beanspruchen zu können, ist die Erstellung einer digitalen Leitungsdokumentation (digitaler Leitungskataster) erforderlich. Für die Katastralgemeinden Oberfucha und Steinaweg liegt dieser bereits vor. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeabwasserverband Krems wird an der Digitalisierung des Leitungsnetzes für die übrigen Katastralgemeinden der Marktgemeinde Furth bei Göttweig gearbeitet. Die Fertigstellung ist für Mitte 2022 geplant.


Als nächste Maßnahmen bei der Projektumsetzung erfolgen die Kanalreinigung und TV-Inspektion der öffentlichen Kanalstränge ab November 2020 sowie die Naturstandsvermessung. Wichtige Informationen haben wir nachfolgend zusammengefasst:


Kanalreinigung und TV-Inspektion:

Für die Erfassung und Zustandsbewertung der öffentlichen Kanalanlage ist es erforderlich, dass diese gereinigt und mittels Kanal-TV befahren werden. Die Arbeiten wurden bei der Firma STRABAG Kanaltechnik beauftragt, welche diese in Zusammenarbeit mit der Firma Hydro-Ingenieure Kanaltechnik ab November 2020 fachgerecht durchführt.

Wichtige Information für Anwohner und Grundstückseigentümer:

Sobald der Reinigungs- und Befahrungsplan fixiert wurde, werden wir diesen hier ergänzen. Gleichzeitig wird mittels A-Ständern in den betroffenen Straßenzügen über die bevorstehenden Arbeiten informiert.

Bei der Reinigung der Kanalrohre entsteht ein leichter Überdruck im Leitungsnetz. Dieser wird üblicherweise über die Öffnungen in den Kanaldeckeln bzw. die Entlüftungseinrichtungen (Dachentlüftung) in den Häusern abgebaut, so dass es zu keinem Rückstau und Austritt von Kanalwässern in den Häusern kommen sollte. Gleichzeitig sollten zumindest alle Geschoße die Unterhalb der Rückstauebene des Kanals (üblicherweise Straßenniveau) liegen und an den Kanal angeschlossen sind durch eine Rückstausicherung (Rückstauklappe) in den Häusern geschützt sein.

Vorbeugend empfehlen wir die Durchführung folgender Maßnahmen:

  • Überprüfung ob Rückstausicherungen und/oder Dachentlüftung vorhanden und funktionsfähig sind.
    • Sollten Sie nicht sicher sein ob derartige Einrichtungen vorhanden sind bzw. funktionieren, kann Ihnen ein befugtes Installationsunternehmen weiterhelfen.
  • An das Kanalnetz angeschlossene Rigole und Dachrinnen sollten ebenfalls hinsichtlich Verstopfungen geprüft werden, da auch über diese zusätzlich ein Druckabbau erfolgen und somit ein Rückstau verhindert werden kann.
  • Kanalanschlüsse in allen Geschoßen unter der Rückstauebene des Kanals (Kellergeschoße und alle übrigen Geschoße unter dem Straßenniveau) sollten zusätzlich gesichert (z.B. durch zustopfen Ablaufes oder zukleben des WC Deckels) werden.

Bei Beachtung dieser vorbeugenden Maßnahmen sollte es zu keinen Problemen bei der Kanalreinigung kommen.

Durch den Einsatz des Spülwagens und des Fahrzeuges zur TV-Befahrung kann es zu Verkehrsbehinderungen auf den Straßen kommen.

Wir bitten alle Anwohner und Grundstückseigentümer um Verständnis für mögliche Behinderungen!


Naturbestandsvermessung:

Bei der Naturstandsvermessung werden sämtliche Anlagenteile der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, wie zum Beispiel Wasserschieberkappen und Kanaldeckel, mit Koordinaten erfasst. Diese Naturstandsdaten hat die Marktgemeinde Furth bei Göttweig bei der EVN GeoInfo angekauft. Derzeit erfolgt im Auftrag der EVN GeoInfo eine Überarbeitung des Naturbestandes, welche vom Vermessungsbüro Schubert durchgeführt wird.

Die Mitarbeiter der Vermessung Schubert Ziviltechniker GmbH werden diese Vermessungsarbeiten in den nächsten Wochen (Juli – September 2020) durchführen und müssen dabei neben den öffentlichen Straßenflächen auch vereinzelt Grundstücke und Gärten betreten, um Gebäudeecken einzumessen. Fallweise werden auch Polygonpunkte (Messhilfspunkte) im Boden eingeschlagen und mit Farbe markiert. Die Mitarbeiter der Vermessung Schubert Ziviltechniker GmbH führen diese Arbeiten rücksichtsvoll durch und können sich auf Anfrage jederzeit mit Lichtbildausweis legitimieren, sowie die Betretungsbefugnis gemäß §43 Vermessungsgesetz nachweisen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten, ersuchen wir Sie, den Vermessungstechnikern den Zutritt zu den Grundstücken zu ermöglichen, um notwendige Vermessungen der Gebäudeecken durchführen zu können.

Für den Fall, dass Sie wegen dieser Vermessungsarbeiten Auskünfte oder Informationen wünschen, können Sie sich entweder an die Mitarbeiter der Gemeinde oder direkt an die Vermessung Schubert Ziviltechniker GmbH in Krems (Tel: 02732/85 760) wenden.

Hier sehen Sie in rot umrandet den Vermessungsbereich